Die Arztwahl - wie finde ich
einen guten Arzt für meine Fettabsaugung?
Warum sollte mich für einen Spezialisten entscheiden?

Die Ärztewahl
ist mittlerweile ein sehr komplexes Thema. Eine Vielzahl an Anbietern
bieten den Eingriff an. Es gibt leider nur wenige Fachärzte,
die sich auf Fettabsaugungen spezialisiert haben.
Alle unsere spezialisierten Fachärzte
für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser
Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses wird regelmäßig
überprüft. Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung
zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw.
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist
ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die
ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende
Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie
und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie
lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große
oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt
werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen,
etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer
Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt.
So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte
sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel
"ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder
Schönheitschirurg".
Jahrelange
Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf – nur jahrelange
Erfahrung sorgt für die notwendige Routine und Sicherheit.
Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen Fachärzte
mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt,
etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt
lernt, für eine Abteilung die Verantwortung zu übernehmen.
Spezialisierung
auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen sehr gut.
Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen werden.
Beratung
vom Operateur
Es geht um Sie! Daher muss der Operateur genau
wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird in einem kostenfreien
Beratungstermin mit dem ärztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend
kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen
bzw. Möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen
können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch
muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend Bedenkzeit
haben und alle offenen Fragen vor der Behandlung klären können.
Nur so ist in unseren Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Patient und Operateur möglich.
Regelmäßige
Weiterbildung des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig wie die Veränderung –
daher müssen alle unsere Fachärzte für Plastische
und Ästhetische Chirurgie eine regelmäßige Weiterbildung
nachweisen. Und das nicht nur für sich – sondern auch
für das Personal.
Vollmitglied
in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und
Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung
der Deutschen Plastischen Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven
und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC, ist offizieller
Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie und vertritt die allgemeinen
und berufspolitischen Interessen der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung
der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige Monospezialität.
Dazu gehört:
- Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer
und wissenschaftlicher Hinsicht.
- Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden und Fähigkeiten.
- Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen Chirurgen.
- Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen Chirurgie.
- Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie, was die
Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
- Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten,
zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied im internationalen
Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International Confederation
of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten.
Jeder unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische
Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.
Hochwertige
und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte für
Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen einen hochwertigen
und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für die notwendige Sicherheit,
wenn während des Eingriffs eine Komplikation entstehen würde.
Regelmäßige
Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen, wenn Sie nicht
funktionstüchtig sind? Daher müssen alle angeschlossenen
Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen überprüfen.
Hohe
Patientenzufriedenheit und Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es nicht nur um das operative
Ergebnis – es geht in unseren Augen vielmehr darum, dass Sie
sich in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist für uns eine
hohe Patientenzufriedenheit wichtig. Hierzu müssen bei jedem
unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen nachgewiesen
werden.
Dies ist nicht nur im operativen Bereich so – sondern es geht
auch darum, wie z. B. der Operateur auch außerhalb der Sprechzeiten,
z. B. für eventuelle Komplikationen erreichbar ist, wie schnell
auf Anfragen reagiert wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach
der Operation durchgeführt werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche
durchgeführt werden, etc.
Haftpflichtversicherung
auch für Ästhetische Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten Fachärzte muss
uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch ästhetische
Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz
und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel im Detail. Sie müssen
vor der Operation genau wissen, was im Bereich Kosten auf Sie zukommt
(inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten, etc.).
Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter Methoden
Jeder unserer Partner ist verpflichtet, gesetzliche
Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung zu unterlassen
(z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige Werbeaussagen
wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet sich jeder Partner, nur
international anerkannte Behandlungsmethoden zu verwenden, so dass
Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
All diese Punkte werden vor Beginn und während der Kooperation
durch regelmäßige Kontrollen überprüft.